Die Bezeichnung „Heilpraktiker“ darf in Deutschland nur von Personen getragen werden, die über eine staatliche Erlaubnis verfügen. Diese Erlaubnis richtet sich nach dem deutschen Heilpraktikergesetz von 1939 und soll dem Schutz der Patienten dienen. Denn der Beruf des Heilpraktikers ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, sondern es handelt sich hierbei um Fachkräfte, die ohne ärztliche Approbation allgemeine Heilkundeausübungen tätigen dürfen. Im Gegensatz zu einem Arzt, darf ein Heilpraktiker keine verschreibungspflichtigen Medikamente anordnen, Geburtshilfe betreiben oder bestimmte Infektionskrankheiten behandeln. Allerdings dürfen Sie alle Formen der Psycho- und Physiotherapie anwenden.
Heilpraktiker ist zwar kein Beruf, der durch eine Ausbildung im klassischen Sinne erlernt werden kann, dennoch darf nicht jeder einfach wild vor sich hin praktizieren. Staatliche Zulassungen sind notwendig, um in Deutschland in diesem Berufsfeld arbeiten zu dürfen. Die Voraussetzungen für diese Zulassungen umfassen ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss und die körperliche sowie geistige Eignung zur Ausübung (bestätigt durch ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis). Desweiteren muss das Gesundheitsamt die notwendige Genehmigung erteilen.
Erteilt wird die Zulassung erst nach erfolgreich abgeschlossener schriftlicher und mündlicher Prüfung. Hierbei werden auch einige Fragen aus den Bereichen der Diagnostik, der Anatomie und weiteren Bereichen gestellt. Daher ist es sinnvoll, eine abgeschlossene Ausbildung in einem medizinischen Beruf zu haben. Durch diese Prüfung soll sichergestellt werden, dass der zukünftige Heilpraktiker über die nötigen Kenntnisse verfügt, und seine Behandlung den Patienten somit nicht schadet.
Allerdings sieht diese Prüfung in den verschiedenen Bundesländern teils recht unterschiedlich aus, da sie nicht einheitlich in Deutschland geregelt ist. Daher kann man auch nicht genau sagen, wie viele Personen diese Tests durchschnittlich schaffen, denn die Quote liegt bei einem Wert zwischen 20 % und 80%. Auch die Ausbildung an einer (nicht anerkannten-) Heilpraktiker Schule ist nicht zwingend erforderlich, allerdings mehr als sinnvoll. Denn ohne das fundierte Fachwissen das dort vermittelt wird, ist die Prüfung kaum zu bestehen.